Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland läuft ein Baugenehmigungsverfahren grundsätzlich nach einem ähnlichen Grundmuster ab: Zunächst wird geprüft, ob das geplante Vorhaben grundsätzlich in die vorhandene planungsrechtliche Ordnung passt. Dazu gehört vor allem der Blick auf den Bebauungsplan – oder, falls kein Bebauungsplan gilt, auf die Vorgaben des jeweiligen Bauplanungsrechts. Danach folgt die Einreichung des Bauantrags, anschließend prüfen die zuständigen Stellen die Unterlagen und das Vorhaben auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Am Ende steht entweder die Genehmigung oder eine begründete Ablehnung – je nachdem, ob die Anforderungen erfüllt sind. Wichtig ist dabei: Die bundeseinheitliche Musterbauordnung (MBO) liefert als Grundlage ein vergleichbares Verfahren, sie ersetzt aber nicht die konkreten Detailregeln. Jedes Bundesland regelt den Ablauf und die Zuständigkeiten in seiner Landesbauordnung selbst. Das betrifft zum Beispiel, wie der Umfang der Prüfung ausgestaltet ist, wer als bauvorlageberechtigt gilt, und welche Vorhaben überhaupt ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Auch die Frage, ob bestimmte Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, unterscheidet sich je nach Landesrecht. Darüber hinaus kann sich auch die praktische Umsetzung unterscheiden: In einigen Bundesländern gibt es digitale Antragswege oder besondere Anforderungen an die Einreichung der Unterlagen. Wer in seinem Bundesland bauen will, sollte daher nicht nur den allgemeinen Ablauf im Blick haben, sondern sich vor dem Bauantrag konkret informieren, welche Verfahrensart gilt und welche Unterlagen dort erforderlich sind. So vermeiden Bauherr:innen unnötige Verzögerungen, weil sie die landesspezifischen Vorgaben von Anfang an einplanen. Der Kernprozess bleibt zwar ähnlich – die Details liegen aber im Landesrecht. Damit entscheidet das Bundesland mit, wie genau der Weg zur Baugenehmigung aussieht.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Würzburg

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde in Würzburg. Der digitale Bauantrag läuft bayernweit über das BayernPortal, das automatisch zur zuständigen Stelle weiterleitet.

Zum BayernPortal (Ortssuche)

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Bayern

In Bayern sollten Bauherren vor allem klären, ob ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist oder als verfahrensfrei bzw. genehmigungsfrei gilt. Gerade bei kleineren Eingriffen lohnt sich der Blick auf die planungsrechtliche Zulässigkeit, denn Bebauungsplan und örtliche Vorgaben entscheiden mit. Auch die Frage, welche Unterlagen die Behörde für den Bauantrag erwartet, kann je nach Projekt unterschiedlich ausfallen. Wer frühzeitig die zuständigen Stellen kontaktiert und die Unterlagen sauber vorbereitet, reduziert Rückfragen und Verzögerungen im Verfahren. Das spart am Ende Zeit und vermeidet unnötige Nachbesserungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Würzburg.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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